Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Klein Elektronik GmbH

Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Datei herunterladen:  AGB_Klein-Elektronik-GmbH.pdf

 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Unsere nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungs-bedingungen (AGB) gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden dessen Auftrag zum Vertragsschluss bzw. dessen Leistung vorbehaltlos annehmen. Unsere AGB gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Kunden.

1.2 Unsere AGB gelten nur für unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sonder-vermögen. Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebote - Preise

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und gelten „ab Werk“, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.

2.2 Die von uns angebotenen Preise verstehen sich netto, d. h. ohne Mehrwertsteuer oder andere Steuern. Ebenso wenig sind in unseren Preisen die Kosten der Verpackung, des Versandes, der Versicherung, der Installation und der Benutzer-einweisung enthalten.

2.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 3 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Kunden vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Kunde kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am dritten Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären. Eine Übersendung per E-Mail oder Telefax genügt.

2.4 Technische Daten, Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.

§ 3 Dienstleistungen

3.1 Sämtliche Dienstleistungen wie Installation, Einrichtung, Inbetriebnahme, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Funktionstest und Abnahme, Beratung, Schulung, Pflichtenhefterstellung, Softwareanpassung und alle sonstige anfallenden Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand (gemäß den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensätzen laut unserer Dienstleistungspreisliste) je angebrochener Arbeitsstunde berechnet. Außerdem übernimmt der Kunde die Kosten für An- und Abreise. Die Berechnung der Reisekosten erfolgt stets von Heilbronn aus. Berechnet werden Fahrtkosten über Einzelnachweis oder über Pauschale. Bei Berechnung der Fahrtkosten über Einzelnachweis werden die Reisezeiten gemäß gültiger Preisliste berechnet. Bei Berechnung über Pauschale sind die Kosten der Reisezeit und Spesen mit abgegolten. Übernachtungen werden gemäß Einzelnachweis berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Bei Installationen hat der Kunde folgende Voraussetzungen zu schaffen:
Vor Beginn der Installation müssen die für die Aufnahme der Installationsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten von Seiten des Kunden abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft unserer Mitarbeiter begonnen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden kann. Bei der Installation hat der Kunde alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdgeräte behilflich zu sein, sowie falls erforderlich die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeit zu ermöglichen.

3.3 Verzögert sich die Installation oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, hat der Kunde alle Kosten für die Wartezeit oder weitere erforderliche Reisen von unseren Mitarbeitern zu tragen. Die Abrechnung erfolgt gemäß unserer jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.

§ 4 Softwarelizenzen

4.1 Software einschließlich nachfolgender Updates werden vom Kunden grundsätzlich als urheberrechtlich schutzfähig anerkannt. Die Nutzung von Software unterliegt jedoch nachfolgenden Bedingungen, sowie den Bedingungen der jeweiligen Hersteller:

4.2 Die Software, gleich ob als Ganzes oder in Teilen, darf ausschließlich auf dem PC oder Netzwerk, für das sie erworben wurde, sowie nur auf der Anzahl der Arbeitsplätze, für die eine Lizenz besteht, verwendet werden. Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jedweder Art sind nicht gestattet. Ein Duplizieren der Software ist ausschließlich zu Zwecken der Datensicherung gestattet.

4.3 Weitere Rechte an der Software werden dem Kunden nicht übertragen.

§ 5 Lieferung - Lieferfrist - Versand

5.1 Teillieferungen und -leistungen sind möglich und werden einzeln berechnet.

5.2 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

5.3 Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 14 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

5.4 Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftrags-bestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung und, falls technische Unterlagen, Material oder Hilfsstoffe vom Kunden beizustellen oder Anzahlung zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns.

5.5 Bei Softwareleistungen aller Art gilt die Lieferung mit Übergabe des Datenträgers oder bei elektronischen Lieferungen (z.B. Internet oder E-Mail) als erfolgt.

5.6 Die Lieferfrist ist ebenfalls eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder die Versand-bereitschaft, falls die Absendung ohne unser Verschulden nicht erfolgt, mitgeteilt ist.

5.7 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Kunde eine an-gemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.8 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krieg, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen - und zwar sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten - oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

5.9 Vor Ablauf der gemäß Absatz 5.8 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Kunde weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als vier Wochen an, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Kunde vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

5.10 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

5.11 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet für eine Transportversicherung zu sorgen.

§ 6 Zahlungsbedingungen - Aufrechnung - Zurückbehaltungsrechte - Abtretung

6.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

6.2 Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung bezahlt.

6.3 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Kunden abhängig machen. Wir können dem Kunden für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht, der Kunde kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

6.4 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

6.5 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, sind wir zur Lieferung bzw. Fertigung bestellter Ware oder zur Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. Ebenso werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns, sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, bei Übergang des Geschäfts auf Dritte oder Auflösung des Geschäfts sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen.

6.6 Bei Warenrücksendungen aufgrund von Falschbestellungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch 250,00 Euro.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Der Kunde hat die empfangene Ware bzw. Leistung auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb von 1 Woche ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Bei verdeckten Mängeln müssen diese unverzüglich nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich geltend gemacht werden.

7.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zu gewähren.

7.3 Schadensersatzansprüche zu den Nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehl-geschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

7.4 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

7.5 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist.

7.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

7.7 Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind.

7.8 Handelsübliche Abweichungen unserer Lieferungen stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar.

§ 8 Haftung

8.1 Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber dem Kunden nicht. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, sowie unserer Erfüllungsgehilfen (wie beispielsweise Arbeitnehmer, sonstige Mitarbeiter, Subunternehmer etc.).

8.2 Ebenso ist bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

8.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffern 8.1 und 8.2 sowie die Verjährungsregelung in 8.3 gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffern 8.1 und 8.2 sowie die Verjährungsregelung in 8.3 gelten ebenfalls nicht bei etwaigen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, ebenso wenig bei einer von uns übernommenen Beschaffenheitsgarantie. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffern 8.1 und 8.2 sowie die Verjährungsregelung in 8.3 gelten nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist; allerdings verbleibt es bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen bei der Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 8.2 sowie der Verjährungsregelung gemäß Ziffer 8.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffern 8.1 und 8.2 sowie die Verjährungsregelung in 8.3 gelten nicht bei von uns zu vertretendem Unvermögen oder zu vertretene Unmöglichkeit der Leistung.

8.5 Im Übrigen sind weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.7 Für Datenverluste und/oder -änderungen übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßige Backups (Datensicherungen) seiner Daten zu erstellen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentums-vorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

9.2 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

9.3 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

9.4 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

9.5 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

9.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 10 Datenverarbeitung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern.

§ 11 Anwendbares Recht - Erfüllungsort - Gerichtsstand

Unser Geschäftssitz in Heilbronn ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit kein anderer gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

Heilbronn, 02. Januar 2012